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Wie werde ich Mitglied beim Arbeitgeberverband Kreuzlingen und Umgebung?

Formelle Voraussetzungen:

  • Ihre Einzelfirma, Personengesellschaft oder juristische Person benötigt eine Niederlassung oder Betriebsstätte im Verbandsgebiet und
  • muss im Handelsregister eingetragen sein.

Vorgehen:

Sind Sie interessiert und erfüllen Sie die formellen Voraussetzungen, senden Sie ein schriftliches Aufnahmegesuch an das Sekretariat des AGV Kreuzlingen und Umgebung, Hauptstrasse 39, 8280 Kreuzlingen. Dieses Gesuch soll enthalten:

  • Angaben der Firma inklusive Anzahl Mitarbeiter;
  • Eine Kopie des Handelsregisterauszuges (zwingend);
  • Referenz (optional).

Verfahren:

Sie erhalten umgehend eine Eingangsbestätigung. Über das Gesuch entscheidet der Vorstand anlässlich der nächsten Sitzung (jährlich finden fünf reguläre Sitzungen statt). Die Gesuchsteller werden über den Entscheid des Vorstandes umgehend schriftlich orientiert.

 
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